Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Der Tauchsport erfreut sich aktuell – unter Tauchanfängern aber auch unter erfahrenen Tauchern – immer größerer Beliebtheit. Doch unter Wasser bestehen andere Druckverhältnisse als an der Erdoberfläche, die auf unseren Körper einwirken und an die sich unser Körper anpassen muss. Dies gilt vor allem für die luftgefüllten Hohlräume, wie das Mittelohr und die Nasennebenhöhlen im HNO-Bereich. Bei Erkrankungen dieser Organe kann die Tauchtauglichkeit entweder nur eingeschränkt oder auch ganz aufgehoben sein.

Weitere Probleme beim Tauchen können durch den häufigen Kontakt von Wasser mit den Gehörgängen oder die Druckluftatmung entstehen. Hierbei kann es z.B. zu sehr schmerzhaften Gehörgangsentzündungen, die sich schnell auf Mittel- und Innenohr ausbreiten können oder auch zu einem plötzlichen Stimmritzenkrampf mit akuter Erstickungsgefahr kommen.

Um lebensbedrohliche Tauchunfälle vorzubeugen, sind deshalb mittlerweile regelmäßige tauchmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben. So ist vor Beginn mit dem Tauchsport und im Verlauf alle 3 Jahre (ab dem 40. Lebensjahr jährlich) eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung nötig.

Zu der entsprechenden Untersuchung des HNO-Bereichs gehört dabei:

  • eine ohrmikroskopische Untersuchung der Gehörgänge und des Trommelfells
  • eine Messung des Mittelohrdruckes und der Trommelfellbeweglichkeit
  • eine endoskopische Untersuchung der Nase und sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen
  • eine lupenlaryngoskopische Untersuchung des Kehlkopfes

Diese spezifischen Untersuchungen sollten zusätzlich zur der allgemeinen Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch den Hausarzt und/oder Internisten von einem HNO-Facharzt durchgeführt werden.

Die HNO-fachärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine IGeL-Leistung. Das heißt, sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den privaten Versicherungsträgern nicht übernommen. Wir berechnen die Leistung daher nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ.)